Dienstag, 19. Juli 2016

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Anmerkungen zur Motivation

Unsere Geschichte lehrt uns unmissverständlich, nicht die Augen gegenüber geschehenes und geschehendes Unrecht zu verschließen, sondern dieses klar und deutlich zu benennen, um dieses damit zu de-legitimieren und dadurch einer möglichen unheilvolle Geschichtswiederholung vorzubeugen.
Dieser Anspruch einer Verantwortungswahrnehmung hat, als Folge der geschichtlichen Ereignisse des 20. Jahrhunderts zur Proklamation der Menschenrechte geführt. Dabei kommt dem Menschenrecht der freien Meinungsäußerung die elementare Bedeutung zu, unheilvolle Entwicklungen bereits im Ansatz erkennbar zu machen, um dadurch überhaupt erst in die Lage zu seine, diesen begegnen zu können. Aus unserer Geschichte müssen wir erkennen, dass Einschränkungen der Menschenrechte dazu geführt haben, dass Unternehmen, Organisationen und Institutionen durch deren Missachtung und dem Hinwegsehen durch Aufsichtsbehörden, Staatsbedienstete und Rechtsorgane die Geschehnisse in unserer Geschichte überhaupt erst möglich gemacht haben.
Dies ist ohne Zweifel der essentielle Grund, weshalb das Recht auf freie Meinungsäußerung nicht durch eine möglicherweise abträgliche öffentliche

Wahrnehmung von Unternehmen, Organisationen und Institutionen eingeschränkt werden darf. Exakt diesen Zusammenhang hatte der Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte bereits vielfach dargelegt. Trotz ihres historischen Versagens durch Gehilfenschaft und willfähriges Handeln, wird vom deutschen Rechtssystem die Darlegung des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte bis heute ostentativ außer Acht gelassen. Die Gründe hierfür scheinen in der nie erfolgten Aufarbeitung der eigenen belastete Vergangenheit zu liegen. Für jeden der Verantwortung wahrnimmt muss deshalb

die Sichtweise des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte der unerschütterliche Maßstab seines Handelns sein und nicht das unreflektierte Agieren des deutschen Rechtssystems, welchem von der wissenschaftlichen Geschichtsforschung wiederholt eine maßgebliche Rolle beim Entstehen und Etablieren mehrerer deutscher Unrechtssysteme zugeschrieben wurde. Dieser ethischen Maxime folgend, mag ein verantwortlich Handelnder den möglichen Einschüchterungsversuchen deutscher Anwälte oder des deutschen Rechtssystems gelassen entgegen sehen, da vor den Augen einer Weltöffentlichkeit einem solchen Handeln sicherlich keinerlei
Rechtfertigung entgegengebracht werden dürfte.

Dokumentation von Missstände
Dereinst wurden Menschen getäuscht, indem ihnen verharmlosend Umsiedlungen oder Möglichkeiten zur Körperpflege in Duscheinrichtungen vorgegaukelt wurde, bevor ihnen unaussprechliches widerfahren ist. Vor
diesem Hintergrund muss für jeden Verantwortung-wahrnehmenden ein Versprechungen den gleichen Stellenwert, wie vertraglich festgeschriebene Zusicherungen haben. In diesem Lande werden von Unternehmen und Rechtsorganen mehr und mehr diese ethischen und moralischen Grundsätze missachtet. Wir dürfen nicht verkennen, dass dort wo heute diese Grundsätze missachtet werden, auch morgen wieder menschliche Verfehlungen in historischer Dimension denkbar werden.
Dem Verfasser dieser Website hat die Missachtung ethischer und moralischer Grundsätze in zugrunde liegenden Geschehnissen dazu bewogen, diese öffentlich
zu dokumentieren. Ihm ging es dabei darum, Anderen die Faktenlage und Hintergründe der Geschehnisse zu hinterlassen, sollte er dereinst nicht mehr in der Lage sein von den Verantwortlichen eine Rechenschaft ihres Handelns einzufordern.
Die Dokumentation ist nicht als abgeschlossene Veröffentlichung zu betrachten. Neuere Erkenntnisse werden nach und nach, soweit der Verfasser dazu in der Lage sein wird, in die Publikation eingearbeitet.